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Zu Fördermitteln
In einigen Bundesländern gibt es bestimmte Programme, die auch bewilligt werden können, wenn die Geschäftsbanken keine positive Stellungnahme abgeben. Die meisten Kreditprogramme werden jedoch nur mit positiver Stellungnahme der Hausbank bewilligt.
In der Praxis ist eine Förderung fast immer ausgeschlossen, wenn der Antragsteller einen negativen Schufa-Eintrag hat. In besonderen Ausnahmefällen können jedoch auch trotz dieses Eintrags noch Möglichkeiten bestehen.
Niemand kann die Bewilligung von Fördermitteln garantieren, da nur der Fördermittelgeber darüber entscheiden kann und da er an die Bedingungen gemäß Richtlinie gebunden ist. Er muss entscheiden, ob diese Bedingungen erfüllt sind und ob genügend Mittel zur Förderung zur Verfügung stehen.
Bei Mitteln aus den Fördertöpfen des Bundes und der Länder kann die Auszahlung häufig innerhalb weniger Wochen nach Antragstellung erfolgen – Voraussetzung ist natürlich, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Bei den Fördermitteln der EU ist auch ein erheblich längerer Zeitraum möglich.
Betriebliche Investitionen können durch öffentliche Fördermittel finanziert werden. Normalerweise müssen dabei auch in angemessenem Umfang Eigenmittel mit eingesetzt werden.
Öffentliche Fördermittel werden von der EU, vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern gewährt. Hier gibt es jeweils unterschiedliche Institutionen wie zum Beispiel die Ministerien, die Agentur für Arbeit oder besondere Gesellschaften, die für die Bewilligung zuständig sind. Die zuständige Stelle hängt von dem jeweiligen Förderprogramm ab, aus dem Mittel beantragt werden sollen.
Zu Projekten
Viele unserer Kunden erstellen bei der Evaluierung ihrer Projekte im Vorfeld eigene Dokumentationen. Diese Dokumente, beinhalten meistens detailreiche interne Informationen, sowie Fachspezifikationen und konkrete beschriebene Prozesse innerhalb des Unternehmens. In häufigen Fällen, raten wir unseren Kunden, zu einer Erstellung neuer Dokumente, welche gezielt die wichtigsten Themen und Punkte für eine erfolgreiche Antragsstellung beinhaltet.
Die Förderstellen wollen durch diese Entscheidung vorbeugen, dass Unternehmen aus Fehlkalkulationen heraus, Fördermittel beantragen. Eine wichtige Rolle nimmt auch das Fördermittelmanagement ein, welches die Einreichung von Rechnungen und Projektberichten umfasst.
Fördermittelbeantragungen können durch die festgesetzten Fristen in manchen Fällen langwierig sein. Daher begleiten wir unsere Kunden in der Regel 6-12 Monate bei der Antragsstellung. Somit können wir sicherstellen, dass unsere Antragstellung innerhalb der Fristen durchgeführt werden können.
Eine Antragsbewilligung, wird via E-Mail an das antragsstellende Unternehmen versendet.
Bezüglich der Dokumentations- und Transparenzpflicht unterscheiden sich die Anforderungen dennoch innerhalb der Fördermittelstellen. Bei manchen Förderstellen, werden eigene SAP Konten zur Förderung angelegt, bei anderen Förderstellen, reicht eine eine Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Projektträger aus.
Daher bietet Förderung.Digital seinen Kunden ein Fördermittel-Management an, durch welches wir die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen für unsere Kunden übernehmen.
Generell gibt es kombinierbare Fördermitteltöpfe, jedoch bedarf es in solchen Fällen immer einer genauen Prüfung. Mehrere Förderungen mit der gleichen Zielsetzung sind jedoch ausgeschlossen.
In den meisten Fällen lassen sich z.B. Fördermittel zur Digitalisierung und Fördermittel zur Mitarbeiterqualifizierung mit einander kombinieren.
Dokumentation & Zahlungsverkehr
Die Bezahlung für unsere Dienstleistungen im Voraus, haben wir aus Sicherheitsaspekten für unsere Kunden und unser Unternehmen eingeführt. Durch ein solches Vorgehen beugen wir dem Verdacht des Subventionsbetrug vor. Unsere Dienstleistungen dürfen nicht aus Fördermittelströmen beglichen werden. Sollte sich ein solcher verdacht bei den Behörden erhärten, so ist mit einer Betriebsprüfung und Hausdurchsuchung, durch das LKA, zu rechnen.
Bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs steht der reguläre Banktransfer zur Verfügung. Sollte ein Projekt jedoch eine enge Fristsetzung vorsehen, so reicht auch eine Zusendung des Überweisungsbescheid des Bankinstituts aus, damit wir mit den Arbeiten beginnen.
Gemäß unserer 100% Transparency Regelung und der vertraglichen Vereinbarungen, erhalten unsere Kunden, sämtliche Dokumentationen und Unterlagen, welche durch uns angefertigt werden, sowie alle Unterlagen der Fördermittelstellen.