DSGVO
- Home
- DSGVO
DSGVO inkl. BAFA Förderung
bis zu 80%
In 4 Schritten zum rechtskonformen Datenschutz
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung mit unseren Anwälten.
Fördermittelantrag
Gemeinsame und unverbindliche Beantragung der Fördermittel beim Bundesamt (BAFA).
Antragsbewilligung
Sie erhalten von uns einen Bescheid, sobald der Antrag Ihrer Fördermittel genehmigt wurde.
Einrichtung DSGVO
Erstellung eines rechtskonformen Datenschutzmanagement, durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte.
Datenschutzgrundverordnung
WUSSTEN SIE?
Rechtssicherer Datenschutz ist für Unternehmen ein absolutes Muss. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat eine europaweit einheitliche Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten geschaffen: Jedes Unternehmen – unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter – benötigt ein rechtskonformes Datenschutzmanagement. Unternehmen, die die Anforderungen der DSGVO nicht erfüllen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.
Jetzt Datenschutz-Bußgelder vermeiden!
Gesetzliche Vorgaben nach DSGVO noch nicht erfüllt? Verarbeitungsverzeichnis, TOM- Dokumentation, AVV?
Diese Pflichten gelten für JEDES Unternehmen in Deutschland, auch Einzelunternehmen und Selbstständige!
Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich von unserem Rechtsanwalt beraten!
Der Staat übernimmt einen Großteil der Einrichtungskosten:
Fördersatz für die Kosten der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzdokumentation, wenn
– Sie kein Freiberufler wie Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwalt etc. sind
– es sich nicht um eine gGmbH, gemeinnützigen Verein oder Stiftung handelt
– das Unternehmen sich nicht in Insolvenz befinden
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | 3.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
Staatliche Förderung DSGVO
FÖRDERBERECHTIGT
Junge Unternehmen,
die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Bestandsunternehmen,
Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter
Kostenloses Erstberatung
JETZT TERMIN VEREINBAREN
Direktlinks
Hier finden Sie die nächsten Punkte.
Jetzt Fördermittelantrag stellen
DSGVO Schulung