Forschungszulage
Förderung.digital
Forschungszulage nach FZulG
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG): Unternehmen können förderfähige Forschungs- und Entwicklungskosten eines Wirtschaftsjahres nachträglich geltend machen, unabhängig von Branche, Rechtsform und aktueller Ertragslage.
Was kann gefördert werden?
1) Personalkosten (Eigenbetriebliches FuE)
Förderfähig sind FuE-bezogene Löhne/Gehälter und bestimmte Zukunftssicherungsleistungen – soweit sie dem FuE-Vorhaben zuordenbar sind.
2) Externe F&E / Auftragsforschung
Bei vergebenen Forschungsaufträgen werden pauschal 70% des Entgelts als förderfähiger Aufwand berücksichtigt (seit den Reformen 2024; vorher 60%).
3) Abschreibungen auf Anlagegüter (NEU)
Seit den Reformen können auch Abschreibungen auf abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter förderfähig sein – wenn die Güter direkt für das FuE-Vorhaben genutzt werden und die Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. Anschaffung/Herstellung nach dem 27.03.2024, exklusive Nutzung im begünstigten Vorhaben; GWG/Sammelposten ausgenommen).
Wie viel können Sie erhalten?
Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25% der Bemessungsgrundlage; KMU können auf Antrag 35% erhalten.
Förderquoten & Obergrenzen (überblicksartig):
Zeitraum | Maximale Bemessungsgrundlage pro Jahr | Fördersatz | Max. Zulage pro Jahr |
|---|---|---|---|
bis 27.03.2024 | 4 Mio. € | 25% | 1,0 Mio. € |
28.03.2024–31.12.2025 | 10 Mio. € | 25% / 35% (KMU) | 2,5 Mio. € / 3,5 Mio. € (KMU) |
ab 01.01.2026 | 12 Mio. € | 25% / 35% (KMU) | 3,0 Mio. € / 4,2 Mio. € (KMU) |
Die 3 BSFZ-Kriterien – verständlich erklärt
Damit Ihr Vorhaben bescheinigungsfähig ist, prüft die BSFZ insbesondere drei Kernkriterien:
Neuartigkeit
Ihr Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen – es geht um neue Erkenntnisse oder wesentliche Weiterentwicklungen.
Risiko / Unwägbarkeit
Der Weg zum Ergebnis ist nicht sicher: Es bestehen echte technische/ wissenschaftliche Unsicherheiten (nicht nur Umsetzungs- oder Projektrisiken).
Planmäßigkeit
Ziele, Methodik, Ressourcen und Meilensteine sind systematisch geplant und dokumentiert – nachvollziehbar für Dritte.
Warum Förderung.Digital?
Prüfsicher, effizient und ergebnisorientiert – damit aus Potenzial ein realisierter Fördervorteil wird.
Unser 4-Schritte-Prozess
Analyse
Ziel: Förderfähigkeit und Scope sauber abgrenzen.
Output: „Förderfähigkeits-Check“, Projekt-Scope, Kostenlogik, Risikopunkte, klare Go/No-Go-Empfehlung.
Gate: Entscheidung „Weiter mit Dokumentation“ inkl. Zeitplan.
Dokumentation
Ziel: BSFZ-/Förderlogik in nachvollziehbare Evidenz übersetzen.
Output: Struktur & Narrative, Nachweise/Artefakte, Meilensteine, Rollen & Verantwortlichkeiten – prüfsicher und konsistent.
Gate: „Submission-ready“ Qualitätscheck.
Antrag
Ziel: Einreichung ohne Interpretationslücken.
Output: Vollständige Antragsunterlagen, Plausibilisierung, Qualitätssicherung, Rückfragen-Playbook.
Gate: Formaler Submission-Status + Monitoring.
Begleitung
Ziel: Rückfragen steuern, Timing sichern, Ergebnis realisieren.
Output: Kommunikationsführung, Iterationen, Status-Updates, Abschluss bis Bescheinigung/Umsetzung im Steuerprozess.
Gate: Abschlussdokumentation für Folgejahre (skalierbar).
Erfolgsquote
Unsere Erfolgsquote liegt bei 95% – gemessen als Anteil der Projekte mit Förderzusage/Bescheinigung nach Vollbeauftragung. Voraussetzung sind Förderfähigkeit und vollständige Unterlagen.
Ihr Beitrag
Sie liefern die entscheidenden Inputs, kompakt und zielgerichtet, damit wir ohne Reibungsverluste starten können.
Benennung eines fachlichen und eines kaufmännischen Ansprechpartners
Projektüberblick: Zielsetzung, Scope, Zeitplan, relevante Stakeholder
Vorhandene Unterlagen und Nachweise (z. B. Angebote, Kostenplanung, interne Dokumente)
Freigaben und Rückmeldungen entlang definierter Meilensteine
Typischer Zeitaufwand: 5–8 Stunden
Unser Beitrag
Wir übernehmen die End-to-End-Umsetzung und führen das Vorhaben strukturiert zur Einreichungs- und Entscheidungsreife.
Förderfähigkeit, Programmauswahl und saubere Abgrenzung (z. B. förderfähig vs. nicht förderfähig)
Strukturierung und Erstellung einer prüfsicheren Dokumentation inkl. Evidenzen
Antragsvorbereitung, Qualitätssicherung und Einreichung
Steuerung von Rückfragen und Kommunikation mit relevanten Stellen
Projektmanagement: Meilensteine, Status-Updates, Risikosteuerung
Förderung.Digital
Rückwirkend beantragbar: 2022–2025 ist noch möglich!
Die Forschungszulage kann grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden; entscheidend ist die fristgerechte Einreichung/Bescheinigung im Prozess.
–
NEU: Bis zu 35% für KMU (statt 25%).
NEU: Bemessungsgrundlage 10 Mio. € (statt 4 Mio. €) – für Aufwendungen nach dem 27.03.2024; ab 01.01.2026 12 Mio. €.
NEU: Abschreibungen auf Anlagegüter können förderfähig sein (bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter im Projektkontext).
NEU: Berücksichtigung im Vorauszahlungsverfahren (seit 01.01.2025) – verbessert die Liquiditätswirkung.
FORSCHUNGSZULAGE:
Potenzial quantifizieren. Umsetzung zielgerichtet starten.
Mit unserem Forschungszulagen-Rechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine fundierte Indikation, welches Förderpotenzial in Ihren FuE-Aufwänden steckt – strukturiert nach relevanten Kostenarten und Szenarien.
Im nächsten Schritt validieren wir gemeinsam die Förderfähigkeit (BSFZ-Kriterien), klären Scope und Datenlage und definieren einen pragmatischen Fahrplan bis zur Einreichung.
So schaffen wir früh Transparenz – über Höhe, Aufwand und Timing – und vermeiden unnötige Iterationen.