Forschungszulage

Förderung.digital

Forschungszulage nach FZulG

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche FuE-Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG): Unternehmen können förderfähige Forschungs- und Entwicklungskosten eines Wirtschaftsjahres nachträglich geltend machen, unabhängig von Branche, Rechtsform und aktueller Ertragslage.

Was kann gefördert werden?

1) Personalkosten (Eigenbetriebliches FuE)

Förderfähig sind FuE-bezogene Löhne/Gehälter und bestimmte Zukunftssicherungsleistungen – soweit sie dem FuE-Vorhaben zuordenbar sind.

2) Externe F&E / Auftragsforschung

Bei vergebenen Forschungsaufträgen werden pauschal 70% des Entgelts als förderfähiger Aufwand berücksichtigt (seit den Reformen 2024; vorher 60%). 

3) Abschreibungen auf Anlagegüter (NEU)

Seit den Reformen können auch Abschreibungen auf abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter förderfähig sein – wenn die Güter direkt für das FuE-Vorhaben genutzt werden und die Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. Anschaffung/Herstellung nach dem 27.03.2024, exklusive Nutzung im begünstigten Vorhaben; GWG/Sammelposten ausgenommen). 

Wie viel können Sie erhalten?

Die Forschungszulage beträgt grundsätzlich 25% der Bemessungsgrundlage; KMU können auf Antrag 35% erhalten. 

Förderquoten & Obergrenzen (überblicksartig):

Zeitraum

Maximale Bemessungsgrundlage pro Jahr

Fördersatz

Max. Zulage pro Jahr

bis 27.03.2024

4 Mio. €

25%

1,0 Mio. €

28.03.2024–31.12.2025

10 Mio. €

25% / 35% (KMU)

2,5 Mio. € / 3,5 Mio. € (KMU)

ab 01.01.2026

12 Mio. €

25% / 35% (KMU)

3,0 Mio. € / 4,2 Mio. € (KMU)

Die 3 BSFZ-Kriterien – verständlich erklärt

Damit Ihr Vorhaben bescheinigungsfähig ist, prüft die BSFZ insbesondere drei Kernkriterien:

Neuartigkeit

Ihr Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen – es geht um neue Erkenntnisse oder wesentliche Weiterentwicklungen.

Risiko / Unwägbarkeit

Der Weg zum Ergebnis ist nicht sicher: Es bestehen echte technische/ wissenschaftliche Unsicherheiten (nicht nur Umsetzungs- oder Projektrisiken).

Planmäßigkeit

Ziele, Methodik, Ressourcen und Meilensteine sind systematisch geplant und dokumentiert – nachvollziehbar für Dritte.

Warum Förderung.Digital?

Prüfsicher, effizient und ergebnisorientiert – damit aus Potenzial ein realisierter Fördervorteil wird.

Unser 4-Schritte-Prozess

Analyse

Ziel: Förderfähigkeit und Scope sauber abgrenzen.
Output: „Förderfähigkeits-Check“, Projekt-Scope, Kostenlogik, Risikopunkte, klare Go/No-Go-Empfehlung.
Gate: Entscheidung „Weiter mit Dokumentation“ inkl. Zeitplan.

Dokumentation

Ziel: BSFZ-/Förderlogik in nachvollziehbare Evidenz übersetzen.
Output: Struktur & Narrative, Nachweise/Artefakte, Meilensteine, Rollen & Verantwortlichkeiten – prüfsicher und konsistent.
Gate: „Submission-ready“ Qualitätscheck.

Antrag

Ziel: Einreichung ohne Interpretationslücken.
Output: Vollständige Antragsunterlagen, Plausibilisierung, Qualitätssicherung, Rückfragen-Playbook.
Gate: Formaler Submission-Status + Monitoring.

Begleitung

Ziel: Rückfragen steuern, Timing sichern, Ergebnis realisieren.
Output: Kommunikationsführung, Iterationen, Status-Updates, Abschluss bis Bescheinigung/Umsetzung im Steuerprozess.
Gate: Abschlussdokumentation für Folgejahre (skalierbar).

95%

Erfolgsquote

Unsere Erfolgsquote liegt bei 95% – gemessen als Anteil der Projekte mit Förderzusage/Bescheinigung nach Vollbeauftragung. Voraussetzung sind Förderfähigkeit und vollständige Unterlagen.

Ihr Beitrag

Sie liefern die entscheidenden Inputs,  kompakt und zielgerichtet, damit wir ohne Reibungsverluste starten können.

  • Benennung eines fachlichen und eines kaufmännischen Ansprechpartners

  • Projektüberblick: Zielsetzung, Scope, Zeitplan, relevante Stakeholder

  • Vorhandene Unterlagen und Nachweise (z. B. Angebote, Kostenplanung, interne Dokumente)

  • Freigaben und Rückmeldungen entlang definierter Meilensteine

  • Typischer Zeitaufwand: 5–8 Stunden

Unser Beitrag

Wir übernehmen die End-to-End-Umsetzung und führen das Vorhaben strukturiert zur Einreichungs- und Entscheidungsreife.

  • Förderfähigkeit, Programmauswahl und saubere Abgrenzung (z. B. förderfähig vs. nicht förderfähig)

  • Strukturierung und Erstellung einer prüfsicheren Dokumentation inkl. Evidenzen

  • Antragsvorbereitung, Qualitätssicherung und Einreichung

  • Steuerung von Rückfragen und Kommunikation mit relevanten Stellen

  • Projektmanagement: Meilensteine, Status-Updates, Risikosteuerung

Förderung.Digital

Rückwirkend beantragbar: 2022–2025 ist noch möglich!

Die Forschungszulage kann grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden; entscheidend ist die fristgerechte Einreichung/Bescheinigung im Prozess.

  • NEU: Bis zu 35% für KMU (statt 25%). 

  • NEU: Bemessungsgrundlage 10 Mio. € (statt 4 Mio. €) – für Aufwendungen nach dem 27.03.2024; ab 01.01.2026 12 Mio. €. 

  • NEU: Abschreibungen auf Anlagegüter können förderfähig sein (bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter im Projektkontext). 

  • NEU: Berücksichtigung im Vorauszahlungsverfahren (seit 01.01.2025) – verbessert die Liquiditätswirkung. 

FORSCHUNGSZULAGE:

Potenzial quantifizieren. Umsetzung zielgerichtet starten.

Mit unserem Forschungszulagen-Rechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine fundierte Indikation, welches Förderpotenzial in Ihren FuE-Aufwänden steckt – strukturiert nach relevanten Kostenarten und Szenarien.

Im nächsten Schritt validieren wir gemeinsam die Förderfähigkeit (BSFZ-Kriterien), klären Scope und Datenlage und definieren einen pragmatischen Fahrplan bis zur Einreichung.

So schaffen wir früh Transparenz – über Höhe, Aufwand und Timing – und vermeiden unnötige Iterationen.